Toby Gin 33 - Das Biest und ich
Toby Gin erschien zuerst in der Kelter Kriminal-Reihe, wurde dann mit Band 27 ausgegliedert und lief als eigenständige Serie bis Band 100 im Zeitraum von 1961-1964. Wer die Romane schrieb ist unbekannt.
1980/81 wurde Romane in der Reihe Kelter Thriller nachgedruckt, immer im Wechsel mit der Reihe Hello Amboss.
Als Band 33 erschien der Toby Gin Roman "Das Biest und ich " und kostete 70 Pfennige. Hier die erste Textseite:
Eine Bank wird überfallen und es werden 280.000 Dollar erbeutet. Die Einbrecher kamen über den Weinkeller des Nachbarhauses. Toby Gin entdeckt dort einen schlafenden Penner, der in die nächstgelegene Polizeistation zur Ausnüchterung gebracht wird. Toby Gin fährt später hin um mit ihm zu sprechen, da finden sie den Penner tot in der Zelle. Irgendwie ist eine Flasche Rattengift dorthin gekommen. Der Zeuge des Einbruchs, der er wohl war, tot in der Zelle. Das stinkt zum Himmel. Toby Gin, wie immer sehr robust und durchsetzungsfähig, nimmt Witterung auf. Eine Dame aus dem Rotlichtmilieu findet er tot in einem Wochenendhaus. Die hatte einen Teil der Beuer ausgegeben, so sind sie ihr auf die Spur gekommen.
In der Red Lamp Bar, wo die tote Lou gearbeitet hat, trifft er auf den gewaltbereiten Johnny, auch Joe the Beast genannt. Sie geraten aneinander, aber Johnny kann fliehen. Niemand weiß wo er wohnt. Ein weiblicher Polizeispitzel wird brutal ermordet, bevor die Schwarze Lola singen kann. Toby Gin geht in die Offensive und richtet über die Chicago News eine direkte Ansprache an den flüchtigen Mörder. Und der wird nervös.
Ein von der ersten Seite an spannender Krimi. Hier und da müssen die Polizisten herhalten und die wenig wahrscheinlichen Lösungen des Falles erläutern, damit Toby Gin glänzen und die offensichtliche Möglichkeiten ansprechen kann und natürlich ist es auch er, der den Fall nahezu im Alleingang löst. Johnny schickt ihm einen Trauerkranz und er wird von Polizisten observiert, damit er unter Schutz steht. Aber am Ende fasst er den Verbrecher und übergibt ihn der Justiz.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen