Zu Unrecht 53 Jahre in Haft?


 Klaus Bräunig soll 1970 einen Doppelmord gegangen haben und wird zu lebenslänglich verurteilt. Aber es gibt Zweifel wie die Mediathek zeigt. Schon 1972 zeigte der Spiegelbericht Zweifel an dem Verfahren sowie der Schuld des Verurteilten. Er bekam zu spät einen Anwalt und die Vernehmung lässt Zweifel aufkommen.

Ein Justizirrtum mit der Folge von 53 Jahre Gefängnis? Generell lässt so ein Fall an dem Rechtssystem zweifeln. Das gerade derjenige, der mit am längsten im Gefängnis sitzt ein Mann ist, der ein wenig hilflos zu sein scheint, weder die finanziellen Mittel, noch den außergewöhnlichen Verstand hat, sich selbst zu helfen, wird als schnelles Ermittlungsopfer, so scheint es zu sein, für so eine lange Zeit weggesperrt. Aber selbst wenn er schuldig sein sollte, so wurde ja Recht gesprochen, wundert man sich in der Nachlese, dass der Mann nicht vorher in Freiheit entlassen wurde. Gerade weil doch der Fall alles andere als eindeutig ist, scheint eine frühere Begnadigung doch dringend gebeten gewesen zu sein.

Neben der Wahrheitsfindung mit anschließender Strafe ist ein Rechtssystem auch immer eine Frage der Relativität. Verbrechen gegeneinander aufzuwiegen ist mit Sicherheit nicht einfach. Aber man fragt sich schon, was die Verhältnismäßigkeit mancher Verurteilungen ist und das vorliegende Beispiel ist da ein sehr plakatives. Schließlich hätte Klaus Bräunig nach frühestens 15 Jahren vorzeitig entlassen werden können. Erst eine Verfassungsbeschwerde brachte die Entlassung nach 53 Jahren. Das ist schon bitter und es zeigt auch, vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, sind es aber nicht.

Auf 59 Jahre kommt übrigens Hans-Georg Neumann und hält damit den traurigen Rekord für die längste Haftdauer: Am 13. Januar 1962 entführte Neumann in Berlin ein in einem geparkten Auto sitzendes Liebespaar und erschoss es schließlich, nachdem die Frau auf Neumann eingeschlagen hatte, mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson, Kaliber .38 Special, den er damals ständig bei sich führte.

Nach dem Tod des Serienmörders Heinrich Pommerenke im Jahr 2008 wurde Hans-Georg Neumann zum am längsten einsitzenden Strafgefangenen Deutschlands. 

Heinrich Pommerenkes haft endete durch seinen Tod nach 48 Jahren. Und Pommerenke scheint ein wirklich schlimmer Finger gewesen zu sein, da scheint eine lange Haft schon wesentlich nachvollziebarer als die bei Klaus Bräunig.

Allerdings fragt man sich natürlich, was macht ein Mensch nach 50 Jahren Haft in Freiheit? Besteht da überhaupt die Möglichkeit, neu anzufangen?

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