Dem Stubbi sei Dank!

Ja, das Stubbi. So nennt man eine 0,33l Flasche Bier in einer bestimmten Form. Stubbi ist aber auch eine Marke und so klagt die Bitburger gegen die Koblenzer Brauerei.
Erfolglos, wie man in der Zeitung lesen kann.
Das finde ich gut. In unserer kommerzialisierten Welt ist sowieso alles verboten, es sei, man bezahlt dafür.
Einen allgemeingültigen Begriff unter Markenschutz zu stellen, ging den Gerichten dann doch zu weit.
Wobei man ja ehrlicherweise sagen muss, dass Marken manchmal auch den Originalbegriff verdrängt haben.
So nutzt man doch Tempo statt Papiertaschentücher. Ja, man sieht, auch das Volk entscheidet über seine Sprache.

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